Kreisverband startet mit einem Personalwechsel ins neue Jahr 2013

Das Jahr 2013 geht parlamentarisch wie gewohnt immer etwas später los. So findet am 14.02.2013 die erste Stadratssitzung in Mühlhausen statt und auch dort werden wieder Anträge der Grünen auf der Agenda stehen – so z.B. der Antrag für ein ganzjähriges Brennverbot von Baum-, Strauch- und Grünschnitt.

Verbunden mit der kommenden Stadtratssitzung ist auch ein Wechsel in der Besetzung des Grünen-Mandates im Stadtrat und im Kreistag. So wird Knut Ewers, Oberbürgermeisterkandidat  bei den letzten OB-Wahlen und Kreissprecher der Grünen im Kreis als Nachrücker das Stadtratsmandat von Tino Gaßmann übernehmen. Hintergrund ist, dass Wolfgang Schwarzmann aus gesundheitlichen Gründen sein Mandat im Kreistag für die Bündnisgrünen niedergelegt hat und Tino Gaßmann im März dort die Nachfolge antreten wird.

Der Kreisverband wünscht vor allem gute Besserung und hofft, dass Wolfgang schnell wieder auf die Beine kommt. Wir bedanken uns für die sachorientierte und wertvolle Arbeit die Wolfgang in den vergangenen zweieinhalb Jahren, sowohl im Kreistag als auch im Kreisverband geleistet hat. Wir wünschen uns, dass Wolfgang den Grünen weiterhin mit Rat und Tat sowie mit seinem kommunalpolitischen Sachverstand zur Seite stehen kann.

Knut Ewers
Knut Ewers übernimmt im Stadrat
Tino Gaßmann
Tino Gaßmann wechselt in den Kreistag

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23 Kommentare

  1. Ich habe das Gefühl ,dass die gewählten Stadratsmitglieder in weitesten Sinn garnicht mehr realisieren könne,was der eigentliche Auftrag ist in diesem Stadtpalarment.
    Das keiner mehr die eigentlichen Aufgaben ernst nimmt und nur noch parteipolitisches Provinztheater gespielt wird.
    So nach dem Motto hauptsache ich kann mich mit einem Titel schmücken und bin der Herr …….Stadrat oder die Frau …….. Stadrätin,und der Rest ist Nichts.

    Nicht vergessen die Macht ist nicht auf auer gegeben und sollt ,wenn schon die große Politik nachgespielt wird dann auch so umgesetzt werden !

    Erst die Bürger der Stadt !
    Dann meine Partei !
    und dann ich !

    Und nicht anders.

    Dann kommen auch nicht solche unverantwortlichen Beschlussergebnisse zustande wie.

    – Der Weggang von Lidl im Stadtteil Görmar !!!
    – Das Theater um die immer noch austehende Hundefreilauffläche?
    – Die dem Auftrag aller Stadträte abweichende Entscheidung zu einem
    Verbrennverbot ! und und und ……
    Hier noch einmal zum nachlesen !

    Aufgaben

    Der Stadtrat fasst Beschlüsse über die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Stadt, soweit er nicht die Beschlussfassung auf einen beschließenden Ausschuss übertragen hat oder der Oberbürgermeister zuständig ist.

    Er handelt im Sinne der Thüringer Kommunalord¬nung (ThürKO).
    Zu den beschließenden Aufgaben des eigenen Wirkungs¬kreises der Stadt zählen insbesondere:

    die harmonische Gestaltung der Stadtentwicklung unter Beachtung der Belange von Umwelt und Naturschutz, Denkmalschutz sowie Wirtschaft und Gewerbe,

    die Bauleitplanung,

    die Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen,

    die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie des kulturellen und sportlichen Lebens,

    die gesundheitliche und soziale Betreuung,

    die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sauberkeit,

    das Bestattungswesen,

    den Brandschutz.

    Die Stadtratsmitglieder entscheiden über die Entwicklung der Stadt, z. B. Investitionen in öffentliche Projekte (z.B. Bau- und Sanierungsarbeiten), Erlass von Satzungen oder auch die Festsetzung von Gebühren und Entgelten.
    Satzungen sind Gesetze auf Gemeindeebe¬ne. Darin sind grundsätzliche Dinge geregelt, die die Bürger betreffen.
    Die wichtigste Sat¬zung, die der Rat beschließen muss, ist die Haushaltssatzung. Darin werden die in einem Kalenderjahr erwarteten Ausgaben und Einnahmen aufgeführt.

    Es wäre der Stadt und ihrer Bevölkerung dienlich wenn mehr Fach – und Gewissensentscheidungen getroffen werden ,als haltlose und geistig leere Parteitaktische Entscheidungen.

  2. Und das mit den beiden Märkten auf dem Teleluxgelände wird doch auch schon wieder zur Frustnummer gemacht ,warum sonst in die Ausschüsse.
    Die Stadt soll doch Froh sein das endlich diese Dreckecke weg kommt und ein moderner REWE-Markt hinkommt !

  3. Jawohl !

    Burggalerie und Telelux Gelände müssen als Verbundene Fläche für die weitere Innerstädtischen Zukunft der Stadt genutzen werden,dazu gehört in diesen Bereich ein Touristeninformationszentrum nach modernsten Möglichkeiten,eine Elektrofahradstation,der Nutzungsradius es ermöglicht das Rad an geignteten Punkten ,wie Bahnhof,Hotels wieder abzugeben.
    Solche Projekte sind Zukunftsweisende und bringen auch ein vernüftiges Verkehrskonzept auf dem Weg.
    Senioren- und Behinderten – Einkaufsmöglichkeiten von ungeahntem Service und ungeahnter Lebnsqualität !!!
    BeideFlächen sind mit einem gläsernen Fußübergang verbunden,auch die große Treppe des OB findet ihren Platz.
    Und was Marken betrifft ,glaube ich sind da schon einige im Startloch.
    so nach dem Motto ” Auf nach MÜhlhausen/Thür. – einmal hin alles drinn!
    Museum,Events,Einkauf,City !!!!!!!
    Das wäre ein Meilenstein !

    Dann ,im Sommer das neue Baugesetz in Anwendung gebracht und die alten Bauhütten abgerissen !

    Und Mühlhausen hat Perspektive !

    Nur wollen !!!!

  4. “Mühlhausen/Thüringen ist die Kreisstadt des Unstrut-Hainich-Kreises im Nordwesten Thüringens. In der Raumordnung des Freistaates Thüringen nimmt die Stadt den Rang eines Mittelzentrums mit Teilfunktionen eines Oberzentrums ein.”

    Wenn Mühlhausen das auch noch im Zuge einer Reform,gleich in welcher Richtung diese laufen sollte ,sein will,dann wird es langsam Zeit ,für ein Onlin Rathaus zu sorgen und soviel Wege wie geht dem Bürger abzunehmen und dem Bürger isoweit es die rechlichen und gesetzlichen Voraussetzungen zulassen in Verwaltungsvorgänge online reinschauen zu lassen.

    Alles Andere, was hier abgeht ist gespielte Beteiligung nach Gutsherrnart !

    Das zeigt auch dieser gescmacklose halbherzige Internetauftritt der Stadt !

    Wozu wird soviel Geld augegeben für Nichts aber auch garnichts, wenn es
    in der stadtverwaltung keine Kreativen Köpfe gibt dann sollte mann es professionell machen lassen.

  5. “Mühlhausen/Thüringen ist die Kreisstadt des Unstrut-Hainich-Kreises im Nordwesten Thüringens. In der Raumordnung des Freistaates Thüringen nimmt die Stadt den Rang eines Mittelzentrums mit Teilfunktionen eines Oberzentrums ein.”

    Wenn Mühlhausen das auch noch im Zuge einer Reform,gleich in welcher Richtung diese laufen sollte ,sein will,dann wird es langsam Zeit ,für ein Onlin Rathaus zu sorgen und soviel Wege wie geht dem Bürger abzunehmen und dem Bürger isoweit es die rechlichen und gesetzlichen Voraussetzungen zulassen in Verwaltungsvorgänge online reinschauen zu lassen.

    Alles Andere, was hier abgeht ist gespielte Beteiligung nach Gutsherrnart !

    Das zeigt auch dieser gescmacklose halbherzige Internetauftritt der Stadt !

    Wozu wird soviel Geld augegeben für Nichts aber auch garnichts, wenn es
    in der stadtverwaltung keine Kreativen Köpfe gibt dann sollte mann es professionell machen lassen.

      1. Ja ich habe es zur Kenntnis genommen,die Verwaltung arbeitet schon an der Umsetzung,mit einem “krativen Bestuhlungsplan” wurde die Leistungsfähigkeit und der Wille unter Beweis gestellt.
        Übrigens wieviel Rollstuhlfahrer haben die Möglichkeit nach ihrer Variante an der öffentlichen Sitzung teil zu nehmen.

        Und ein weiteres was mich interessieren würde wäre im Zusammenhang mit der so genannten “Zangenbewegung gegen den OB bei der Haushaltsvorstellung,wo bleibt da die entscheidende Bewegung der Einwohner und Bürger,ist da nicht die vordergründigste Rechenschaftspflicht ?

        Ein Beispiel wäre zum Einen,einmal eine exakte Billanz zu sehen und zu hören über die Umsetzung der Teilhabepakte für Bedürftige.
        In welchem Umfang erfolgte die Bereistellung,Abrufung,welche Kosten und welcher Bürokratieaufwand besteht noch ,welche Erfolge stellten sich ein usw.
        Wo kann eingespart werden wo gilt es effizienter zu arbeiten.

        Aber nein Alle tun den Ball flach halten und den Bürger ruhig stellen !

        Übrigens ist dem Bürger ein auf kommunalverfassungsrechtlicher Grundlage
        begründetes höchstmögliches Informationsrecht garantieren !

  6. Vielen Dank für den Versuch einer Antwort. Schade das erst 2014 dem Bürger aktive Teilnahme am kommunalpolitischen Geschehen ermöglicht wird.
    Wo das hinführt sehen wir ja an dem Konversionsgezerre.Eine Stadt ohne Zukunftstrategie !
    Na wir haben ja bis 2014 noch einiges was versenkt werden kann.
    Ist halt nur Schdae das es keine treibende Kräft mehr gibt sondern nur noch angepasste !

    Damke

  7. Vielen Dank für den Versuch einer Antwort. Schade das erst 2014 dem Bürger aktive Teilnahme am kommunalpolitischen Geschehen ermöglicht wird.
    Wo das hinführt sehen wir ja an dem Konversionsgezerre.Eine Stadt ohne Zukunftstrategie !
    Na wir haben ja bis 2014 noch einiges was versenkt werden kann.
    Ist halt nur Schdae das es keine treibende Kräft mehr gibt sondern nur noch angepasste !

    Damke

  8. Verwaltung ist eine Dienstleistung für den Bürger.

    Kommunalpolitiker sind demokratisch gewählte Vertreter der Bürger und diesen Rechenschaft pflichtig.
    Es sollte daher eine Bürgerfragestunde in der die Bürger Anfragen an die Stadtverwaltung und die Kreisverwaltung stellen können ,geben.
    Bei langfristigen oder teuren Projekten ist es besonders wichtig, die Bürger schon im Vorfeld zu beteiligen und das Projekt legitimieren zu lassen. (z.B. Aufgabe der Liegenschaft Görmar – Kaserne)
    Damit wird der weitere Projektverlauf deutlich erleichtert und unnötige Kosten werden vermieden.
    Bei Gebiets- und Gemeindereformen sind die Bürger an allen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Daher sind hierbei Bürgerbefragungen unabdingbar.
    Eine Befragung ist zurzeit zwar nicht bindend, doch sollten die Volksvertreter aber dem Willen der Bürger folgen.
    Politik und Verwaltung haben für den Bürger da sein.
    Daher sollen alle Ausschusssitzungen der Stadt als auch des Kreises öffentlich abgehalten werden.
    Nichtöffentliche Teile von Sitzungen sollen nur zulässig sein sofern das geltende Recht, der Datenschutz oder die Persönlichkeitsrechte einzelner Personen zwingend Vertraulichkeit erfordert.
    Weiter müssen die Tagesordnungspunkte des nicht-öffentlichen Sitzungsteils, wie in anderen Städten und Gemeinden üblich, öffentlich benannt werden.
    Die Themen des nicht-öffentlichen Teils sollen soweit aufgeteilt werden, dass die grundsätzliche Entscheidung im öffentlichen Teil für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar getroffen werden kann.
    Ratssitzungen müssen für jeden Bürger nachvollziehbar und transparent sein.
    Ein bloßes Bereitstellen von Sitzungsprotokollen erfüllt diese Bedingung nicht.
    Um die Öffentlichkeit von Ratssitzung auch jenen Bürgern zu gewährleisten die körperlich nicht im Stande sind an Sitzungen teilzunehmen oder durch andere Gründe daran gehindert werden ,ist eine Übertragung von Ratssitzungen im Internet zwingend gefordert
    Eine transparente Verwaltung bildet die Grundlage für Bürgerbeteiligung.
    Durch das Prinzip der Transparenz sollen alle Bürger in die Lage versetzt werden, sich zu informieren, zu beteiligen, Probleme zu erkennen, zu diskutieren und Kritik und Verbesserungsvorschläge vorzubringen.
    Es erfordert daher die Offenlegung aller nicht personenbezogenen Daten des Kreises,sowie der einzelner Gemeinden und der Stadt auf einer gemeinsamen digitalen Informationsplattform.

    Das wird von Kommunalpolitikern die demokratisch gewählte Vertreter der Bürger sind erwartet dafür wurden sie beauftragt.

  9. Verwaltung ist eine Dienstleistung für den Bürger.

    Kommunalpolitiker sind demokratisch gewählte Vertreter der Bürger und diesen Rechenschaft pflichtig.
    Es sollte daher eine Bürgerfragestunde in der die Bürger Anfragen an die Stadtverwaltung und die Kreisverwaltung stellen können ,geben.
    Bei langfristigen oder teuren Projekten ist es besonders wichtig, die Bürger schon im Vorfeld zu beteiligen und das Projekt legitimieren zu lassen. (z.B. Aufgabe der Liegenschaft Görmar – Kaserne)
    Damit wird der weitere Projektverlauf deutlich erleichtert und unnötige Kosten werden vermieden.
    Bei Gebiets- und Gemeindereformen sind die Bürger an allen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Daher sind hierbei Bürgerbefragungen unabdingbar.
    Eine Befragung ist zurzeit zwar nicht bindend, doch sollten die Volksvertreter aber dem Willen der Bürger folgen.
    Politik und Verwaltung haben für den Bürger da sein.
    Daher sollen alle Ausschusssitzungen der Stadt als auch des Kreises öffentlich abgehalten werden.
    Nichtöffentliche Teile von Sitzungen sollen nur zulässig sein sofern das geltende Recht, der Datenschutz oder die Persönlichkeitsrechte einzelner Personen zwingend Vertraulichkeit erfordert.
    Weiter müssen die Tagesordnungspunkte des nicht-öffentlichen Sitzungsteils, wie in anderen Städten und Gemeinden üblich, öffentlich benannt werden.
    Die Themen des nicht-öffentlichen Teils sollen soweit aufgeteilt werden, dass die grundsätzliche Entscheidung im öffentlichen Teil für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar getroffen werden kann.
    Ratssitzungen müssen für jeden Bürger nachvollziehbar und transparent sein.
    Ein bloßes Bereitstellen von Sitzungsprotokollen erfüllt diese Bedingung nicht.
    Um die Öffentlichkeit von Ratssitzung auch jenen Bürgern zu gewährleisten die körperlich nicht im Stande sind an Sitzungen teilzunehmen oder durch andere Gründe daran gehindert werden ,ist eine Übertragung von Ratssitzungen im Internet zwingend gefordert
    Eine transparente Verwaltung bildet die Grundlage für Bürgerbeteiligung.
    Durch das Prinzip der Transparenz sollen alle Bürger in die Lage versetzt werden, sich zu informieren, zu beteiligen, Probleme zu erkennen, zu diskutieren und Kritik und Verbesserungsvorschläge vorzubringen.
    Es erfordert daher die Offenlegung aller nicht personenbezogenen Daten des Kreises,sowie der einzelner Gemeinden und der Stadt auf einer gemeinsamen digitalen Informationsplattform.

    Das wird von Kommunalpolitikern die demokratisch gewählte Vertreter der Bürger sind erwartet dafür wurden sie beauftragt.

  10. Eine Alternative zu laut verlangter „ Bürgerwehr“

    Schaffung eines kommunalen Ordnungsdienst (KOD) zwingend geboten ?

    Nach bisherigen Erfahrungen trägt eine erhöhte Präsenz von Polizei und städtischen Mitarbeitern der Ordnungsbehörde auf den Straßen dazu bei, das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger in erheblichem Maße zu steigern.

    Insbesondere anhand von gemeinsam durchgeführten Aktivitäten wird das gemeinsame Ziel der ordnungsbehördlichen Tätigkeit sichtbar.

    Daher sollte es Ziel sein eine dauerhafte Ordnungspartnerschaft zu entwickeln .

    Mit dem dadurch gesteigerten Sicherheitsgefühl geht gleichzeitig eine Verbesserung der Lebensqualität einher.

    Es gilt die Grundlagen für die Einrichtung sogenannter Ordnungspartnerschaften zu schaffen. Darauf basierend sollte der Rat der Stadt die Gründung einer Ordnungspartnerschaft mit der Polizei unter Einbeziehung eines Kriminalpräventiven Rates beschließen.
    Ein kommunaler Ordnungsdienst der Stadt sollte gegründet, um Ordnungsstörungen im öffentlichen Raum zu unterbinden und durch seine Präsenz das subjektive Sicherheitsempfinden in der Bürgerschaft zu erhöhen.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwachen die Einhaltung der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Stadbereich Mühlhausen, aber auch zahlreiche andere Verordnungen und Gesetze , jugendschutzrechtliche Regelungen, Bereiche der Straßenverkehrsordnung und Vieles mehr.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestreifen im täglichen Dienst, sowohl in Uniform, als auch in ziviler Kleidung, verstärkt Bereiche mit hohem Personenaufkommen, wie zum Beispiel die Fußgängerzonen in der Innenstadt, Kinderspielplätze und Grünanlagen im gesamten Stadtgebiet und stark frequentierte Örtlichkeiten mit besonderer Auffälligkeit.

    Festgestellte Ordnungsstörungen werden unterbunden oder gegebenenfalls an entsprechende Dienststellen weitergeleitet.

    Gegenüber den Störern können mündliche Verwarnungen oder Platzverweise ausgesprochen, Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet oder in Kooperation mit anderen Dienststellen Zwangsgelder verhängt werden.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben im Rahmen ihrer Tätigkeit nach dem Polizeigesetz des Befugnisse.

    Im Rahmen dieser Ordnungspartnerschaft sollte ein Stadtservice (Kommunaler Ordnungsdienst – KOD) eingerichtet werden.
    Der Kommunale Ordnungsdienst wird das objektive und subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger/Innen kann durch sein Auftreten positiv beeinflussen.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD stehen den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner zu Verfügung.

    Kleinere Hilfeleistungen und Informationen werden vor Ort erledigt bzw. gegeben.

    Andere Meldungen über Gefahrensituationen, starke Verunreinigungen u.ä. werden vom KOD aktuell und zuverlässig an zuständige Stellen weitergegeben.

    Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes sollten unteranderem sein:

    * Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger;

    * Ermittlung und Meldung von Verunreinigungen (Abfälle, Hundekot) im öffentlichen Verkehrsraum und in Anlagen (Kinderspielplätze, Friedhöfe, usw.);

    * Ermittlung und Meldung von Sachbeschädigungen an öffentlichen Gebäuden / Einrichtungen (Farbschmierereien, Graffiti, Grünanlagen,Blumeanlagen);

    * Feststellung von Aktivitäten, die das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen (exzessiver öffentlicher Alkoholgenuss, unverhohlener Drogenkonsum, Vandalismus, Rowdytum, Belästigungen usw.);

    * Weiterleitung der Hinweise an die entsprechenden Institutionen (Sozialer Dienst, Drogenberatung, Jugendamt);

    * gemeinsamer Streifendienst mit der Polizei (Stadtgebiet, usw.);
    gezielte Aktionen mit der Polizei nach Bedarf;
    uniformierte Streifentätigkeiten im gesamten Stadtgebiet (grundsätzlich tagsüber sowie bei Bedarf auch in den Abend- und Nachtstunden);

    * Überwachung von Straßen, Plätzen, Wegen und Grünanlagen im Rahmen der Gebietsverordnung;

    * Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes;

    * Überwachung sozialer Brennpunkte;

    * Mitwirkung bei ordnungsbehördlichen Maßnahmen in besonderen Einsatzlagen (z.B. Evakuierung bei Bombenfunden, Überwachung von Sperrzonen bei Tierseuchen u. a.);

    * Überwachung größerer Ereignisse (z.B. Stadtfeste,Krimes Märkte u.a..);

    * Ermittlungsdienst für den Bürgerservice (Wohnsitzfeststellungen, Überprüfung wirtschaftlicher Verhältnisse u.ä.)

    * Bei diesen Aufgaben handelt es sich teilweise um pflichtige Aufgaben, teilweise um freiwillige Aufgaben der Verwaltung, wobei die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen allgemeines und besonderes Ordnungsrecht zu den Pflichtaufgaben gehört.

    Davon abzugrenzen ist die Verfolgung von Straftaten, die ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Polizeibehörden fällt.

    Aus diesem Grunde schalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD bei der Feststellung einer strafbaren Handlung oder bei dem Verdacht einer Straftat unverzüglich die Polizei ein.

    Daneben leistet der KOD Vollzugshilfe bei verschiedenen anderen Aufgaben wie Durchführung von Amtshilfeersuchen anderer Behörden, Zeugentätigkeit bei Maßnahmen der Polizei, des Zolls, Steuerfahndung u. a..

    Zur Erledigung der oben beschriebenen Aufgaben erhält der KOD einen Teil seiner täglichen Arbeitsaufträge aus dem Innendienst des Ordnungsamtes.

    Hier gehen neben den direkten Kontakten zum KOD alle Arbeitsaufträge ein und werden systematisch erfasst und je nach Dringlichkeit sofort telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter geleitet.

    Darüber hinaus greift der KOD im Rahmen seiner Streifentätigkeit selbständig ordnungswidrige Tatbestände (z.B. Fehlverhalten, Abfallablagerungen, Verunreinigungen, Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen, etc.) auf, nimmt Beschwerden von Bürgerinnnen und Bürgern auf, regelt im Idealfall an Ort und Stelle abschließenden den Sachverhalt und fertigt hierüber entsprechende Berichte.

    In den Fällen, wo eine sofortige Erledigung nicht möglich ist, unterrichtet der KOD den Innendienst, der dann die erforderlichen Maßnahmen veranlasst.

    Durch diese zu den anderen Fachdienststellen verzahnte Arbeit kann ein optimales Arbeitsergebnis sichergestellt werden.

    Ergänzend wäre es hierbei lohnenswert über ebenfalls eine kommunale Streetworkeinrichtung nach zu denken.

    Ein Streetworker und eine Streetworkerin der Jugendhilfe oder anderer sozialer Vereine kümmern sich im Auftrag der Stadt um Suchtkranke, Obdachlose und auffällige Jugendgruppen in der Innenstadt und sozialen Brennpunkten.

    Auf diese Menschen zuzugehen und ihnen Beratungs- und Hilfsangebote aufzuzeigen, ist der Arbeitsschwerpunkt der aufsuchenden Straßensozialarbeit.

    Der Kontakt zu Personen und Gruppen mit Suchtauffälligkeiten und Vermittlungshemmnissen bildet da die Grundlage der Kooperation zwischen KOD und Streetwork.

    Ziel muss die Vermeidung von „Straßenkarrieren“ sein.

    Damit kommt dem KOD eine wichtige Schnittstellenfunktion gegenüber Polizei und Streetwork zu.
    Wir sollent einen solchen Weg gehen und nicht über „Bürgerwehren“ lauf nachdenken !

    Wo ein echtes Interesse besteht ist auch eine echte Lösung !

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

  11. Eine Alternative zu laut verlangter „ Bürgerwehr“

    Schaffung eines kommunalen Ordnungsdienst (KOD) zwingend geboten ?

    Nach bisherigen Erfahrungen trägt eine erhöhte Präsenz von Polizei und städtischen Mitarbeitern der Ordnungsbehörde auf den Straßen dazu bei, das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger in erheblichem Maße zu steigern.

    Insbesondere anhand von gemeinsam durchgeführten Aktivitäten wird das gemeinsame Ziel der ordnungsbehördlichen Tätigkeit sichtbar.

    Daher sollte es Ziel sein eine dauerhafte Ordnungspartnerschaft zu entwickeln .

    Mit dem dadurch gesteigerten Sicherheitsgefühl geht gleichzeitig eine Verbesserung der Lebensqualität einher.

    Es gilt die Grundlagen für die Einrichtung sogenannter Ordnungspartnerschaften zu schaffen. Darauf basierend sollte der Rat der Stadt die Gründung einer Ordnungspartnerschaft mit der Polizei unter Einbeziehung eines Kriminalpräventiven Rates beschließen.
    Ein kommunaler Ordnungsdienst der Stadt sollte gegründet, um Ordnungsstörungen im öffentlichen Raum zu unterbinden und durch seine Präsenz das subjektive Sicherheitsempfinden in der Bürgerschaft zu erhöhen.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwachen die Einhaltung der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Stadbereich Mühlhausen, aber auch zahlreiche andere Verordnungen und Gesetze , jugendschutzrechtliche Regelungen, Bereiche der Straßenverkehrsordnung und Vieles mehr.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestreifen im täglichen Dienst, sowohl in Uniform, als auch in ziviler Kleidung, verstärkt Bereiche mit hohem Personenaufkommen, wie zum Beispiel die Fußgängerzonen in der Innenstadt, Kinderspielplätze und Grünanlagen im gesamten Stadtgebiet und stark frequentierte Örtlichkeiten mit besonderer Auffälligkeit.

    Festgestellte Ordnungsstörungen werden unterbunden oder gegebenenfalls an entsprechende Dienststellen weitergeleitet.

    Gegenüber den Störern können mündliche Verwarnungen oder Platzverweise ausgesprochen, Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet oder in Kooperation mit anderen Dienststellen Zwangsgelder verhängt werden.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben im Rahmen ihrer Tätigkeit nach dem Polizeigesetz des Befugnisse.

    Im Rahmen dieser Ordnungspartnerschaft sollte ein Stadtservice (Kommunaler Ordnungsdienst – KOD) eingerichtet werden.
    Der Kommunale Ordnungsdienst wird das objektive und subjektive Sicherheitsempfinden der Bürger/Innen kann durch sein Auftreten positiv beeinflussen.
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD stehen den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner zu Verfügung.

    Kleinere Hilfeleistungen und Informationen werden vor Ort erledigt bzw. gegeben.

    Andere Meldungen über Gefahrensituationen, starke Verunreinigungen u.ä. werden vom KOD aktuell und zuverlässig an zuständige Stellen weitergegeben.

    Aufgaben des Kommunalen Ordnungsdienstes sollten unteranderem sein:

    * Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger;

    * Ermittlung und Meldung von Verunreinigungen (Abfälle, Hundekot) im öffentlichen Verkehrsraum und in Anlagen (Kinderspielplätze, Friedhöfe, usw.);

    * Ermittlung und Meldung von Sachbeschädigungen an öffentlichen Gebäuden / Einrichtungen (Farbschmierereien, Graffiti, Grünanlagen,Blumeanlagen);

    * Feststellung von Aktivitäten, die das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen (exzessiver öffentlicher Alkoholgenuss, unverhohlener Drogenkonsum, Vandalismus, Rowdytum, Belästigungen usw.);

    * Weiterleitung der Hinweise an die entsprechenden Institutionen (Sozialer Dienst, Drogenberatung, Jugendamt);

    * gemeinsamer Streifendienst mit der Polizei (Stadtgebiet, usw.);
    gezielte Aktionen mit der Polizei nach Bedarf;
    uniformierte Streifentätigkeiten im gesamten Stadtgebiet (grundsätzlich tagsüber sowie bei Bedarf auch in den Abend- und Nachtstunden);

    * Überwachung von Straßen, Plätzen, Wegen und Grünanlagen im Rahmen der Gebietsverordnung;

    * Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes;

    * Überwachung sozialer Brennpunkte;

    * Mitwirkung bei ordnungsbehördlichen Maßnahmen in besonderen Einsatzlagen (z.B. Evakuierung bei Bombenfunden, Überwachung von Sperrzonen bei Tierseuchen u. a.);

    * Überwachung größerer Ereignisse (z.B. Stadtfeste,Krimes Märkte u.a..);

    * Ermittlungsdienst für den Bürgerservice (Wohnsitzfeststellungen, Überprüfung wirtschaftlicher Verhältnisse u.ä.)

    * Bei diesen Aufgaben handelt es sich teilweise um pflichtige Aufgaben, teilweise um freiwillige Aufgaben der Verwaltung, wobei die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen allgemeines und besonderes Ordnungsrecht zu den Pflichtaufgaben gehört.

    Davon abzugrenzen ist die Verfolgung von Straftaten, die ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Polizeibehörden fällt.

    Aus diesem Grunde schalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD bei der Feststellung einer strafbaren Handlung oder bei dem Verdacht einer Straftat unverzüglich die Polizei ein.

    Daneben leistet der KOD Vollzugshilfe bei verschiedenen anderen Aufgaben wie Durchführung von Amtshilfeersuchen anderer Behörden, Zeugentätigkeit bei Maßnahmen der Polizei, des Zolls, Steuerfahndung u. a..

    Zur Erledigung der oben beschriebenen Aufgaben erhält der KOD einen Teil seiner täglichen Arbeitsaufträge aus dem Innendienst des Ordnungsamtes.

    Hier gehen neben den direkten Kontakten zum KOD alle Arbeitsaufträge ein und werden systematisch erfasst und je nach Dringlichkeit sofort telefonisch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter geleitet.

    Darüber hinaus greift der KOD im Rahmen seiner Streifentätigkeit selbständig ordnungswidrige Tatbestände (z.B. Fehlverhalten, Abfallablagerungen, Verunreinigungen, Verstöße gegen jugendschutzrechtliche Bestimmungen, etc.) auf, nimmt Beschwerden von Bürgerinnnen und Bürgern auf, regelt im Idealfall an Ort und Stelle abschließenden den Sachverhalt und fertigt hierüber entsprechende Berichte.

    In den Fällen, wo eine sofortige Erledigung nicht möglich ist, unterrichtet der KOD den Innendienst, der dann die erforderlichen Maßnahmen veranlasst.

    Durch diese zu den anderen Fachdienststellen verzahnte Arbeit kann ein optimales Arbeitsergebnis sichergestellt werden.

    Ergänzend wäre es hierbei lohnenswert über ebenfalls eine kommunale Streetworkeinrichtung nach zu denken.

    Ein Streetworker und eine Streetworkerin der Jugendhilfe oder anderer sozialer Vereine kümmern sich im Auftrag der Stadt um Suchtkranke, Obdachlose und auffällige Jugendgruppen in der Innenstadt und sozialen Brennpunkten.

    Auf diese Menschen zuzugehen und ihnen Beratungs- und Hilfsangebote aufzuzeigen, ist der Arbeitsschwerpunkt der aufsuchenden Straßensozialarbeit.

    Der Kontakt zu Personen und Gruppen mit Suchtauffälligkeiten und Vermittlungshemmnissen bildet da die Grundlage der Kooperation zwischen KOD und Streetwork.

    Ziel muss die Vermeidung von „Straßenkarrieren“ sein.

    Damit kommt dem KOD eine wichtige Schnittstellenfunktion gegenüber Polizei und Streetwork zu.
    Wir sollent einen solchen Weg gehen und nicht über „Bürgerwehren“ lauf nachdenken !

    Wo ein echtes Interesse besteht ist auch eine echte Lösung !

    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

  12. Hoffentlich hat der OB zu seiner “Zangenabwehr” im Haushaltskampf die Zensus 2011 Auswertung gelesen,da steh das Mühlhausen 7% Einwohner Rückgang hat und damit den größten. Weil jahre lang getrichst und unsauber gearbeitet wurde !!!!